Norm
ABGB §1375 DRechtssatz
Das Anerkenntnis des Masseverwalters ist eine an das Konkursgericht gerichtete Prozesserklärung; es darf - vergleichbar mit dem Anerkenntnis im Zivilprozess - weder mit dem "konstitutiven Anerkenntnis" (dem Anerkennungsvertrag) noch mit dem "deklarativen Anerkenntnis" (einer bloßen Wissenserklärung) verwechselt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0032425Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017