Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Ob Diäten (zum Teil) in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind, stellt eine Rechtsfrage dar. Ist ein Mehrverbrauch seitens des Unterhaltsschuldners nicht nachgewiesen, sind Diäten zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047442Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.09.2013