Norm
ABGB §94Rechtssatz
Hat der Ehegatte (Vater) die Ehewohnung verlassen, ist eine teilweise Anrechnung der Wohnungsbenützungskosten (Betriebskosten der Wohnung)- die der Beistellung von Wohnraum für die Unterhaltsberechtigten dienen und als Naturalunterhaltsleistungen zu beurteilen sind - auf ihn nicht gerechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009507Dokumentnummer
JJR_19930317_OGH0002_0070OB00529_9300000_001