Norm
AngG §7Rechtssatz
Eine Nebenbeschäftigung, der kein gesetzliches oder vertragliches Verbot entgegensteht und die die Arbeitspflichten nicht beeinträchtigt, ist zulässig. Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung zu melden, besteht nicht (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Konkurrenzverbot, Konkurrenzklausel, Meldepflicht, Nebentätigkeit, Pflicht, TreuepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027827Dokumentnummer
JJR_19930317_OGH0002_009OBA00015_9300000_001