RS OGH 1993/3/17 9ObA15/93

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Veröffentlicht am 17.03.1993
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Norm

AngG §7

Rechtssatz

Eine Nebenbeschäftigung, der kein gesetzliches oder vertragliches Verbot entgegensteht und die die Arbeitspflichten nicht beeinträchtigt, ist zulässig. Eine Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung zu melden, besteht nicht (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Konkurrenzverbot, Konkurrenzklausel, Meldepflicht, Nebentätigkeit, Pflicht, Treuepflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027827

Dokumentnummer

JJR_19930317_OGH0002_009OBA00015_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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