Norm
ASGG §46 Abs1 Z2Rechtssatz
Hat das Erstgericht die eingeklagte Forderung nur zum Teil zugesprochen, haben Kläger und Beklagter dagegen Berufung erhoben, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil bestätigt, so werden beide bestätigende Teile des Urteils des Berufungsgerichts für die Frage der Zulässigkeit der Revision zusammengerechnet, da es nicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes der Revisionswerberin ankommt, sondern auf den Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085801Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2018