Norm
ASVG §294 Abs1 litcRechtssatz
Unter den die Berechnung der Ausgleichszulage zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern, soferne sie mit dem Pensionsberechtigten im gemeinsamen Haushalt leben, sind sowohl Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern als auch solche nur gegen einen Elternteil zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084870Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015