RS OGH 1993/3/18 12Os38/93, 13Os146/94

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Norm

StPO §180 Abs2 Z3 lita

Rechtssatz

Schon die Quantität des nach der Verdachtslage vom Beschuldigten in Verkehr gesetzten Suchtgiftes stellt nach Lage des Falles eine bestimmte Tatsache dar, welche die Annahme nahelegt, es handelt sich beim Angeklagten um einen berufsmäßigen (und damit wiederholungsgeneigten) Suchtgiftdealer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0097773

Dokumentnummer

JJR_19930318_OGH0002_0120OS00038_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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