RS OGH 1993/3/18 10ObS40/93, 10ObS43/94, 10ObS22/98b, 10ObS286/98a

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Norm

ASGG §46 Abs1 Z4
ZPO §503 Z2 C3c

Rechtssatz

Die in erster Instanz siegreiche Partei ist in Sozialrechtssachen jedenfalls im Rahmen einer Vollrevision berechtigt, die ihr nachteiligen Feststellungen des Erstgerichtes zu bekämpfen. Daß sie dies in der Berufungsbeantwortung unterlassen hat, schadet ihr nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0043120

Dokumentnummer

JJR_19930318_OGH0002_010OBS00040_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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