Norm
ABGB §457Rechtssatz
Bei der Zerlegung eines Wohnungseigentumsobjektes in mehrere selbständige Einheiten müssen die von der Teilung ihres Pfandobjektes betroffenen Hypothekargläubiger der Neuparifizierung nicht zustimmen, da diesen nach dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Pfandrechts ohnehin beide neu entstandenen Miteigentumsanteile verhaftet bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011417Dokumentnummer
JJR_19930323_OGH0002_0050OB00024_9300000_001