RS OGH 1993/3/23 5Ob24/93

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Veröffentlicht am 23.03.1993
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Norm

ABGB §457
WEG §3

Rechtssatz

Bei der Zerlegung eines Wohnungseigentumsobjektes in mehrere selbständige Einheiten müssen die von der Teilung ihres Pfandobjektes betroffenen Hypothekargläubiger der Neuparifizierung nicht zustimmen, da diesen nach dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Pfandrechts ohnehin beide neu entstandenen Miteigentumsanteile verhaftet bleiben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 24/93
    Entscheidungstext OGH 23.03.1993 5 Ob 24/93
    Veröff: WoBl 1993,173 (Call) = JBl 1994,51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011417

Dokumentnummer

JJR_19930323_OGH0002_0050OB00024_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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