RS OGH 1993/3/23 5Ob28/93, 2Ob329/00x, 9Ob128/03v, 7Ob8/05k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1993
beobachten
merken

Norm

ABGB §358 III

Rechtssatz

Die Offenlegung des Treuhandverhältnisses hat den Sinn, die Bank darauf aufmerksam zu machen, daß es sich bei den Werten auf dem Treuhandkonto um fremdes Vermögen handelt und dies auch im Verhältnis zwischen Bank und Treuhänder respektiert werden soll. Die Bank kann daher nicht mit persönlichen Forderungen gegen den Treuhänder, die nicht durch Verfügung über das Konto entstanden sind, gegen Forderungen aus dem Konto aufrechnen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 28/93
    Entscheidungstext OGH 23.03.1993 5 Ob 28/93
    ÖBA 1993,726 ( Iro )
  • 2 Ob 329/00x
    Entscheidungstext OGH 21.12.2000 2 Ob 329/00x
    Vgl auch; Beisatz: Wenn einer Bank nicht erkennbar ist, dass es sich um ein Treuhandkonto handelt, liegt ihr gegenüber zwar kein offenes Vollmachtstreuhandkonto, sondern nur ein sogenanntes Eigenkonto vor; das bedeutet aber nicht, dass dieses verdeckte Treuhandkonto nicht auch ihr gegenüber Wirkungen der Treuhandschaft äußert. (T1)
  • 9 Ob 128/03v
    Entscheidungstext OGH 25.02.2004 9 Ob 128/03v
    Beis wie T1; Beisatz: Bei der Beurteilung, ob es sich um ein offenes Treuhandkonto handelt, kommt es - wie auch sonst im Vertragsrecht - auf den erkennbaren Willen der Parteien an, also insbesondere darauf, ob die Bank wusste oder wissen musste, dass ein Treuhandkonto gebildet werden soll, und sie sich darauf einließ. (T2)
  • 7 Ob 8/05k
    Entscheidungstext OGH 16.02.2005 7 Ob 8/05k
    Auch; Beis wie T1 nur: Wenn einer Bank nicht erkennbar ist, dass es sich um ein Treuhandkonto handelt, liegt ihr gegenüber zwar kein offenes Vollmachtstreuhandkonto, sondern nur ein sogenanntes Eigenkonto vor. (T3); Veröff: SZ 2005/15

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010436

Dokumentnummer

JJR_19930323_OGH0002_0050OB00028_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten