RS OGH 1993/3/25 2Ob604/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1993
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Norm

UVG §19

Rechtssatz

Die Einbehaltung von Übergenüssen aus bereits abgelaufenen Vorschußperioden kann bei Gewährung eines neuerlichen Vorschusses nicht angeordnet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076706

Dokumentnummer

JJR_19930325_OGH0002_0020OB00604_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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