RS OGH 1993/3/29 Okt2/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1993
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Norm

KartG 1988 §60
KartG 1988 §62
KartG 1988 §65

Rechtssatz

Die Parteien sind verpflichtet die erforderlichen Unterlagen beizubringen; tun sie das trotz Aufforderung nicht, ist das Gericht nicht zu weiteren Erhebungen verpflichtet, sondern kann auf Grund der vorliegenden Unterlagen den Sachverhalt beurteilen; keineswegs ist es verpflichtet, von Amts wegen nach irgendwelchen Prozeßakten zu forschen, in denen diese Vertriebsbindung eine Rolle spielen könnte.

Entscheidungstexte

  • Okt 2/93
    Entscheidungstext OGH 29.03.1993 Okt 2/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063722

Dokumentnummer

JJR_19930329_OGH0002_000OKT00002_9300000_013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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