Norm
AUVB 1988 Art6 Pkt1Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Unfallbegriffsbestimmung des Art 6.1. AUVB ist unter "direkter mechanischer Einwirkung auf die Wirbelsäule" jedes Ereignis zu verstehen, das plötzlich von außen unmittelbar die Wirbelsäule beeinflußt. Ein Direktkontakt der Wirbelsäule mit einen festen Körper ist nicht vorausgesetzt. Die schlagartige Übertragung der durch Gewicht und Schwerkraft bestimmten Bewegungsenergie eines 100 Kilogramm schweren Gegenstandes über Hand und Arm auf die Wirbelsäule, stellt eine direkte mechanische Einwirkung auf die Wirbelsäule dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082152Dokumentnummer
JJR_19930331_OGH0002_0070OB00004_9300000_001