Norm
EO §171 Abs1Rechtssatz
Ein Zustellungsmangel ist auch dann saniert und damit die Legitimation zur Erhebung eines Rekurses gegen den Zuschlag weggefallen, wenn der nicht verständigte Hypothekargläubiger einen mündlich bevollmächtigten Vertreter zur Versteigerungstagsatzung entsendet, dieser dort auch anwesend ist, sich aber nicht als Vertreter deklariert, wenn seine Zulassung nach § 38 ZPO zu erwarten gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008669Dokumentnummer
JJR_19930331_OGH0002_0030OB00050_9300000_001