Norm
EO §35 Abs3Rechtssatz
Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime liegt jedenfalls dann vor, wenn das neue Vorbringen als Klagsänderung zu beurteilen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.10.2019