Norm
AÜG §10 Abs1Rechtssatz
Der Anspruch nach § 10 Abs 1 dritter Satz AÜG steht der Arbeitskraft unabhängig davon zu, ob im Überlasserbetrieb ein Kollektivvertrag existiert. Die Bedachtnahme auf die kollektivvertraglichen Entgeltbedingungen im Beschäftigerbetrieb ist zwingend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0050782Dokumentnummer
JJR_19930331_OGH0002_009OBA00060_9300000_007