Norm
StGB §62Rechtssatz
Das Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB ist ein Dauerdelikt; trotz Beginn des unbefugten Gebrauchs im Ausland begründet ein auch im Inland gelegener Tatort die Zuständigkeit der österreichischen Strafgerichte (§ 62 StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092035Dokumentnummer
JJR_19930408_OGH0002_0140OS00063_9300000_001