RS OGH 1993/4/15 10ObS64/93

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Veröffentlicht am 15.04.1993
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Norm

ASGG §84
ZPO §148 Abs1

Rechtssatz

Der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers kann auch beim Versicherungsträger eingebracht werden. Zur Entscheidung ist jedoch das Arbeitsgericht und Sozialgericht zuständig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036579

Dokumentnummer

JJR_19930415_OGH0002_010OBS00064_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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