Norm
UbG §26Rechtssatz
Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine Entscheidung, mit welcher - ohne über die Zulässigkeit der Unterbringung abzusprechen - festgestellt wird, daß es sich bei einem in der Vergangenheit liegenden Aufenthalt eines Patienten in einer psychiatrischen Anstalt um eine Unterbringung gehandelt habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0075974Dokumentnummer
JJR_19930415_OGH0002_0020OB00511_9300000_001