RS OGH 1993/4/20 4Ob105/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1993
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Norm

ARG §3 Abs2
B - VG Art7
B - VG Art140

Rechtssatz

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 Abs 2 ARG. Die damit verbundene weitgehende Beschränkung der Freiheit der Erwerbsausübung erscheint im Hinblick auf die durch die Verordnungsermächtigungen geschaffenen Ausnahmemöglichkeiten - insbesondere diejenigen der §§ 12 ff ARG - gerechtfertigt, wird doch den Unternehmern damit keineswegs jegliche Dispositionsmöglichkeit genommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052350

Dokumentnummer

JJR_19930420_OGH0002_0040OB00105_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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