Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Die Familienbeihilfe ist nur dann ein Teil der Bemessungsgrundlage, wenn sie für das unterhaltsfordernde Kind gewährt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047467Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021