Norm
ABGB §177 Abs1 BRechtssatz
Gegen § 177 Abs 1 ABGB bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Art 7 B-VG und des Art 5 des 7.ZPMRK keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche gesetzliche Regelung bezüglich der Obsorge bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern und bei geschiedenen Eltern stellt keinen Verstoß gegen Art 7 Abs 1 B-VG dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0048920Dokumentnummer
JJR_19930420_OGH0002_0010OB00515_9300000_001