Norm
ABGB §838Rechtssatz
Schikane liegt vor, wenn das Interesse des Rechtsausübenden an der Wiederherstellung des ehemaligen Zustandes der gemeinschaftlichen Sache also gegenüber den Interessen des Verfolgten auf Belassung des gegenwärtigen Zustandes der Sache völlig in den Hintergrund tritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013207Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022