RS OGH 1993/4/20 1Ob11/93, 4Ob58/93, 5Ob229/09a, 6Ob70/14h, 8Ob54/15x, 5Ob236/17t, 4Ob13/22y

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Norm

ABGB §838
ABGB §1295 III

Rechtssatz

Schikane liegt vor, wenn das Interesse des Rechtsausübenden an der Wiederherstellung des ehemaligen Zustandes der gemeinschaftlichen Sache also gegenüber den Interessen des Verfolgten auf Belassung des gegenwärtigen Zustandes der Sache völlig in den Hintergrund tritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013207

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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