Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Nach welchem Zeitraum geänderte Verhältnisse anzunehmen sind, richtet sich nach mehreren Kriterien, insbesondere nach dem Alter des Kindes, zumal die Bedürfnisse bei Kindern oft schon nach Verstreichen kurzer Zeitspannen sprunghaft ansteigen (zB Wechsel vom Säuglingsalter ins Kindesalter, Schuleintritt etc). Eine allgemein gültige Regel, nach Ablauf welchen Zeitraums jedenfalls von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse auszugehen ist, lässt sich nicht aufstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047332Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.11.2021