RS OGH 1993/4/20 4Ob1533/93

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Norm

EheG §82 Abs1 Z1

Rechtssatz

Ein beide Ehegatten nur berechtigendes Veräußerungsverbot und Belastungsverbot fällt als von beiden Ehegatten während aufrechter Ehe erworbenes und nicht "gebrauchtes" Recht unter "eheliche Ersparnisse"; es ist nach Billigkeit aufzuteilen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 1533/93
    Entscheidungstext OGH 20.04.1993 4 Ob 1533/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057488

Dokumentnummer

JJR_19930420_OGH0002_0040OB01533_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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