Norm
AHVB Art1 Abs1Rechtssatz
Das durch eine Betriebshaftplichtversicherung gedeckte Risiko umfaßt alle Tätigkeiten, die mit dem versicherten Betrieb in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen. Bei der Auslegung der Risikoumschreibung ist der Umfang der Gewerbeberechtigung maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021