Norm
AußStrG §183 nFRechtssatz
Die Frage, ob die Erteilung einer Gehaltsauskunft durch den deutschen Arbeitgeber des Vaters an das österreichische Pflegschaftsgericht den in Deutschland geltenden Datenschutzvorschriften widersprechen könnte, ist für die allein nach den österreichischen Rechtsvorschriften vorzunehmende Beurteilung der Zulässigkeit einer solchen Auskunft als Beweismittel ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008612Dokumentnummer
JJR_19930422_OGH0002_0080OB01554_9300000_001