Norm
AO §10 Abs1Rechtssatz
Der Umstand, daß gemäß § 10 Abs 1 AO während des Ausgleichsverfahrens der Erwerb eines richterlichen Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes ausgeschlossen ist, steht der Erlassung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises als eines bloßen Exekutionstitels nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051775Dokumentnummer
JJR_19930422_OGH0002_0080OB00005_9300000_001