Norm
StPO §72Rechtssatz
Eine vom Gesetz dem Vorsitzenden in sein pflichtgemäßes Ermessen gelegte (und hier vom Staatsanwalt ausdrücklich beantragte) Maßnahme - Verhaftung eines Zeugen - kann nicht den Anschein der Befangenheit des Gerichtes begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096683Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2018