Norm
MRK Art6 Abs2 IIIRechtssatz
Auch bei der Prognosestellung nach § 46 StGB kann die Begehung einer strafbaren Handlung während der Strafzeit (als Versagungsgrund der bedingten Entlassung) nur nach einem in Rechtskraft erwachsenen förmlichen Schuldspruch Berücksichtigung finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0074699Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2015