RS OGH 1993/4/28 3Ob15/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

ASVG §32

Rechtssatz

Die Sozialversicherungsträger sind Selbstverwaltungskörper. Für diese ist wesentlich, daß ihnen ein eigener Wirkungsbereich zukommt, in dem sie - wohl der Aufsicht von Bund oder Ländern unterliegend - im Einzelfall weisungsfrei tätig werdend die Gesetze vollziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083757

Dokumentnummer

JJR_19930428_OGH0002_0030OB00015_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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