Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Wurde zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine Treupflichtklausel vereinbart, die den Arbeitgeber bei Erfüllung eines Entlassungsbestandes zum Widerruf der Pensionszusage berechtigt, rechtfertigen gravierende Treuverstöße des Arbeitnehmers, die dieser zwar während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangen hatte, die aber erst zu einem Zeitpunkt aufgedeckt wurden, als sich dieser bereits in Pension befand, den Widerruf der Betriebspension.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0021478Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_009OBA00237_9200000_001