RS OGH 1993/4/28 9ObA80/93, 9ObA249/97a, 9ObA292/99b, 9ObA98/06m, 9ObA169/07d, 9ObA21/14z, 9ObA127/1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

AngG §27 Z6
GewO 1859 §82 litg

Rechtssatz

Eine an sich erhebliche Ehrverletzung rechtfertigt die Entlassung nicht, wenn besondere Umstände, etwa Erregung über das vorausgegangene Verhalten des Beleidigten, Verteidigung gegen einen vermeintlich ungerechtfertigten Vorwurf, langjährige Dienstzeit, Einmaligkeit des Vorfalles, sie im Einzelfall als noch entschuldbar erscheinen lassen. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 80/93
    Entscheidungstext OGH 28.04.1993 9 ObA 80/93
  • 9 ObA 249/97a
    Entscheidungstext OGH 05.11.1997 9 ObA 249/97a
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Ungeachtet eines rauhen Umgangstones unter Bauarbeitern verwirklicht aber die nach Aufforderung des Vorgesetzten, den Fortschritt einer Baustelle zu dokumentieren, gefallene Äußerung des Arbeitnehmers "Das geht Dich nichts an, Du kleine Krot", den Entlassungsgrund des § 82 lit g GewO. (T1)
  • 9 ObA 292/99b
    Entscheidungstext OGH 05.04.2000 9 ObA 292/99b
    Vgl auch
  • 9 ObA 98/06m
    Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 ObA 98/06m
    Auch
  • 9 ObA 169/07d
    Entscheidungstext OGH 28.11.2007 9 ObA 169/07d
    Beisatz: Im konkreten Fall begründete das Berufungsgericht solche Umstände mit der Furcht des Klägers, für Entscheidungen zur Verantwortung gezogen zu werden, welche er nicht getroffen habe, seiner langjährigen Dienstzeit und der vereinzelt gebliebenen Veröffentlichung im Internet-Forum einer gewerkschaftlichen Minderheitsfraktion. (T2)
  • 9 ObA 21/14z
    Entscheidungstext OGH 26.02.2014 9 ObA 21/14z
    Auch
  • 9 ObA 127/15i
    Entscheidungstext OGH 28.10.2015 9 ObA 127/15i
    Auch; Beisatz: Weder die Frage, ob eine bestimmte Äußerung eines Arbeitnehmers im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung begründet noch die Frage, ob eine erhebliche Ehrverletzung aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall als noch entschuldbar anzusehen ist, stellt eine erhebliche Rechtsfrage dar. (T3)
  • 9 ObA 14/16y
    Entscheidungstext OGH 25.02.2016 9 ObA 14/16y
    Auch; Beis wie T3
  • 8 ObA 41/17p
    Entscheidungstext OGH 23.03.2018 8 ObA 41/17p
    Auch; Beis wie T3
  • 9 ObA 92/19y
    Entscheidungstext OGH 30.10.2019 9 ObA 92/19y
    Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Erhebliche Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG. (T4)
  • 9 ObA 25/22z
    Entscheidungstext OGH 24.03.2022 9 ObA 25/22z
    Beisatz: Hier: zu § 31 Z 7 und 8 TAG. (T5)

Schlagworte

Arbeitszeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060938

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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