Norm
AngG §27 Z6Rechtssatz
Eine an sich erhebliche Ehrverletzung rechtfertigt die Entlassung nicht, wenn besondere Umstände, etwa Erregung über das vorausgegangene Verhalten des Beleidigten, Verteidigung gegen einen vermeintlich ungerechtfertigten Vorwurf, langjährige Dienstzeit, Einmaligkeit des Vorfalles, sie im Einzelfall als noch entschuldbar erscheinen lassen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitszeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060938Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2022