RS OGH 1993/4/28 9ObA80/93

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

GewO 1859 §82 litg

Rechtssatz

Die Beschimpfung des rund achtundzwanzig Jahre jüngeren Betriebsleiters als "Armleuchter" und "Rotzbub" ist eine grobe Ehrenbeleidigung, die von Menschen mit normalem Ehrgefühl nicht anders als mit dem Abbruch der Beziehungen beantwortet werden kann. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060936

Dokumentnummer

JJR_19930428_OGH0002_009OBA00080_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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