Norm
KO §7 Abs1Rechtssatz
Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung anhängige Unterhaltsfestsetzungsverfahren werden durch die Konkurseröffnung in Ansehung des Unterhalts für den Zeitraum vor der Konkurseröffnung unterbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0064095Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012