RS OGH 1993/5/4 4Ob27/93

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Veröffentlicht am 04.05.1993
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Norm

ZPO §405 DIIIe

Rechtssatz

Das Verbot, im Begleittext einen bestimmten Eindruck zu erwecken, geht weiter als das Gebot, Veröffentlichungen im Zusammenhang mit unwahren Tatsachenbehauptungen eines bestimmten Inhaltes zu unterlassen. Das Rekursgericht hat demnach durch die Umformulierung des Unterlassungsgebotes etwas anderes zugesprochen, als begehrt wurde und damit gegen § 405 ZPO verstoßen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0041088

Dokumentnummer

JJR_19930504_OGH0002_0040OB00027_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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