RS OGH 1993/5/4 4Ob50/93, 4Ob253/02p, 4Ob228/07v

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Veröffentlicht am 04.05.1993
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Norm

ABGB §1330 BI
UWG §1 C5a
ZPO §405 DIVe

Rechtssatz

Stützt der Kläger eines Wettbewerbsstreites seine Unterlassungsklage auch auf § 1330 ABGB, ohne im Begehren die Beschränkung "zu Zwecken des Wettbewerbs" fallen zulassen, verstößt eine Klagsstattgebung unter Weglassung dieses Zusatzes gegen § 405 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031734

Dokumentnummer

JJR_19930504_OGH0002_0040OB00050_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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