Norm
ABGB §1330 BIRechtssatz
Stützt der Kläger eines Wettbewerbsstreites seine Unterlassungsklage auch auf § 1330 ABGB, ohne im Begehren die Beschränkung "zu Zwecken des Wettbewerbs" fallen zulassen, verstößt eine Klagsstattgebung unter Weglassung dieses Zusatzes gegen § 405 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031734Dokumentnummer
JJR_19930504_OGH0002_0040OB00050_9300000_001