Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Ein dem Prinzip der Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK widersprechende Presseberichterstattung verletzt das Gebot der Sachlichkeit und kann auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031746Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2022