RS OGH 1993/5/6 12Os48/93 (12Os49/93 -12Os51/93), 15Os74/10m

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Veröffentlicht am 06.05.1993
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Norm

StGB §46

Rechtssatz

Für die zeitlichen Voraussetzungen der bedingten Entlassung nach § 46 StGB ist, wenn ein Gefangener unmittelbar nacheinander mehrere Freiheitsstrafen verbüßt, ihre Gesamtdauer maßgebend.

Anmerkung

Siehe nunmehr RS0126179.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0091670

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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