Norm
ABGB §872Rechtssatz
Begehrt der Besteller die Verbesserung eines durch Verletzung der vorvertraglichen Warnpflicht des Unternehmers ausgelösten Mangels, überschreitet er mit diesem Verlangen die Grenzen des Vertrags, müsste doch mit der Verbesserung im Detail ein anderes bzw umfangreicheres Werk hergestellt werden. Der Verbesserungsanspruch muss daran aber nicht scheitern, doch bedarf die begehrte Änderung des Vertragsgegenstandes einer auf Rechtsgestaltung abzielenden irrtumsrechtlichen Erklärung (Vertragsanpassung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0016270Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020