RS OGH 1993/5/11 1Ob551/93, 4Ob58/93, 4Ob1538/95, 4Ob515/95, 3Ob114/97d, 6Ob333/97g, 1Ob295/98h, 3Ob

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Norm

ABGB §484
ABGB §1460

Rechtssatz

Für die Ersitzung ist die Ausübung des Besitzes während der gesamten Ersitzungszeit wesentlich; ausschlaggebend ist dabei aber das Ausmaß der Besitzergreifungsakte am Beginn der Ersitzungszeit, weshalb die Dienstbarkeit nur in jenen räumlichen Grenzen, aber auch nur in jenem Umfang erworben wird, wie deren Rechtsinhalt schon vor dreißig Jahren ausgeübt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011702

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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