Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Auch ein Beruf mit hoher Verantwortung ist kein angelernter Beruf, wenn die für seine Ausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht an einen Lehrberuf heranreichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084478Dokumentnummer
JJR_19930511_OGH0002_010OBS00035_9300000_001