RS OGH 1993/5/12 3Ob1/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1993
beobachten
merken

Norm

EO §7 Abs4

Rechtssatz

Über Anträge auf Aufhebung einer gesetzwidrig oder irrtümlich erteilten Vollstreckbarkeitsbestätigung hat hier die Verwaltungsbehörde bescheidmäßig, wiederum die Gerichte bindend, abzusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009014

Dokumentnummer

JJR_19930512_OGH0002_0030OB00001_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten