Norm
MedienG §29Rechtssatz
Werturteile lassen keinen Wahrheitsbeweis zu und kommen daher - im Gegensatz zu den ihnen zugrundeliegenden Tatsachen - auch für den Nachweis der Aufwendung gebotener journalistischer Sorgfalt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0067773Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016