RS OGH 1993/5/18 4Ob38/93 (4Ob39/93)

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Norm

UWG §2 D1

Rechtssatz

Eine wahrheitsgemäße Werbung mit den positiven Auswirkungen, die ein Recycling-Verfahren und das dafür geeignete Erzeugnis auf die Umwelt haben, ist daher auch dann nicht irreführend, wenn die Höhe des Energieaufwandes nicht angegeben und keine "Energiebilanz" erstellt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 38/93
    Entscheidungstext OGH 18.05.1993 4 Ob 38/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078306

Dokumentnummer

JJR_19930518_OGH0002_0040OB00038_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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