RS OGH 1993/5/25 5Ob1025/93, 5Ob12/01b, 5Ob117/02w, 5Ob34/11b, 5Ob128/17k

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Norm

MRG §17 Abs1

Rechtssatz

Durch die Regelung des § 17 MRG sollte ein möglichst stabiler, von vorübergehenden Änderungen weitgehend unbeeinflußter Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses geschaffen werden. Eine bloß vorübergehende (nur bis zur Durchsetzung der Erhaltungspflicht andauernde) Unbrauchbarkeit ist daher für die Festsetzung des Nutzflächenschlüssels ohne Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069860

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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