RS OGH 1993/5/25 5Ob38/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1993
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Norm

GBG §130

Rechtssatz

Ist eine Eintragung unheilbar nichtig, dann kann sie wegen des im Grundbuchsrecht geltenden Rangprinzips auch durch eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht wirksam werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060917

Dokumentnummer

JJR_19930525_OGH0002_0050OB00038_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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