Norm
4.DVEheG §24Rechtssatz
Eine im Ausland gefällte Eheentscheidung ist in Österreich wirkungslos, solange sie hier nicht anerkannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057803Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011