Norm
ABGB §415 Abs1Rechtssatz
Die grundbücherliche Anmerkung der Hypothekarklage setzt die gerichtliche Geltendmachung der Sachhaftung gegen den Eigentümer der "verpfändeten Liegenschaft" voraus. Sie erfordert daher das Bestehen eines gültigen, gemäß § 415 Abs 1 ABGB nur durch die grundbücherliche Einverleibung zu erwerbenden Pfandrechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011087Dokumentnummer
JJR_19930525_OGH0002_0050OB00038_9300000_001