RS OGH 1993/6/2 3Ob48/93, 3Ob6/95, 9ObA101/95, 1Ob23/97g, 7Ob180/98s, 9ObA5/03f

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Veröffentlicht am 02.06.1993
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Norm

ZustG §17 Abs3
ZustG §21 Abs2

Rechtssatz

Die Heilungsmöglichkeit nach § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG ist auch bei Zustellungen zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) zu bejahen. Sie ist davon unabhängig, ob der Empfänger beim ersten Zustellversuch ortsanwesend oder ortsabwesend war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083983

Dokumentnummer

JJR_19930602_OGH0002_0030OB00048_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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