Norm
ZustG §17 Abs3Rechtssatz
Die Heilungsmöglichkeit nach § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG ist auch bei Zustellungen zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) zu bejahen. Sie ist davon unabhängig, ob der Empfänger beim ersten Zustellversuch ortsanwesend oder ortsabwesend war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0083983Dokumentnummer
JJR_19930602_OGH0002_0030OB00048_9300000_003